Der Denkmalschutz bezieht sich ausdrücklich nicht auf den Anbau / Erker des Gebäudes, daher kann dieser ohne größere Probleme verändert werden. Um Einbrüche und Wärmebrücken zu reduzieren wäre es sinnvoll die Fensterfläche zuvermindern. Dazu müssten einige Fenster entnommen und zugemauert werden. Da es sich aktuell um eine zusammenhängende Fensterfläche handelt könnten künftige Fenster in beliebiger Weise angeordnet werden.

Der aktuelle Anbau wurde in den 1970/80 er Jahren gestaltet und hebt sich optisch deutlich vom Gebäude ab.

Beim Bau im Jahre 1885 hatte das Gebäude zunächst gar keinen Anbau, dieser wurde erst etwa 1909 errichtet. Dabei wurde auch ein Fenster welches in Richtung Bahnsteig zeigte zur Tür umgebaut, sowie die Fenster im Obergeschoß umgestaltet. In den 70/80er Jahren wurde der Anbau in die heutige Version mit umlaufender Fensterfläche umgebaut.

Bei einem künftigen Umbau könnte man sich also am historischen Vorbild von 1909 orientieren, dieser sieht 2 Fenster in Richtung Westen (Bahngleis), sowie jeweils ein Fenster gen Norden und Süden vor.

Der Umbau soll die bestehende Gebäudearchitektur wenig verändern, daher wird die Grundmauer nicht abgetragen sondern lediglich zwischen den Fenstern Mauerwerk aufgebaut. In diesem Zuge könnte man die Dachkonstruktion des Anbaus dem Vorbild aus 1909 angleichen. Als letzte Veränderung wäre anstelle des Fensters gen Süden eine Tür sinnvoll. Diese Tür würde einen direktem Zugang vom Gebäude zum kleinem Garten ermöglichen.

Umbau des Anbaus

Da das bestehende Mauerwerk des Anbaus erhalten bleiben soll, wäre statt eines kompletten massiven Ziegelbaus, lediglich die Fassade zuentputzen und danach mit Riemchen zu verkleiden. Dies ist zudem deutlich günstiger als ein kompletter Ziegelbau. Die Riemchen sollten so gewählt werden, dass sie sich optisch in das Mauerwerk des Hauptgebäudes stimmig einfügen.

Von den in der animierten Grafik dargestellten Varianten, würde folgender am meisten das historische Vorbild von 1909 aufgreifen. Für den Umbau des Dachs ist jedoch zuvor eine zusätzliche Baugenehmigung zuerteilen.