Das Grundstück muss so geteilt werden dass das neue Grundstück frei von Verkehrsflächen der Deutschen Bahn und des öffentlichen Verkehrs ist. Die Grundstücksgrenze muss so angepasst werden dass Wege die für die Erreichbarkeit des Bahnhofs notwendig sind nicht mehr über das Grundstück des Empfangsgebäudes führt. Auch die Flächen des Bahnhofsvorplatzes und den technischen Einrichtungen der Deutschen Bahn wie Beleuchtung und Fahrkartenautomat sollen sich ausserhalb des neuen Grundstücks befinden. Das verbliebene Grundstück soll sogeschnitten sein dass ausreichend Freiflächen für Trinkwasserbrunnen und Abwassersammelbehälter zur Verfügung stehen.
Ursprüngliche Grundstücksfläche mit gesicherten Wegerecht der Deutschen Bahn und deren verbundenen Unternehmen.
Am 20.06.2022 fand zusammen mit dem Vermessungsbüro Ebert und der Stadt Luckau ein Termin zur Festlegung der neuen Grundstücksgrenze statt. Dabei wurde ein neuer sinnvoller Grenzverlauf besprochen und festgelegt. Der neue Grenzverlauf ist nun zur Südseite mit dem Beginn des Gartens gesetzt und verläuft dann in einer Kurve zum Bahnhofsvorplatz hin. Der östlich gelegenge Fußgängerweg ist nun Teil des Bahnhofsvorplatzes. Im Norden bildet die Aussenmauer des Kellerzugangs die Grundstücksgrenze, diese wird Richtung osten gerade weitergezogen bis sie auf die Weiterführung des Fußsgängerweges trifft. Im Westen bildet der Bahnsteig die natürliche Grenze. Zusätzlich gehört die Grundfläche des Mastes für dei Oberleitung nicht mehr zum Grundstück. Die verbliebene Gesamtfläche des neuen Flurstücks beträgt damit 685 qm und wird so in das Grundbuchamt eingetragen,
Das neue Flurstück wurde am 01122023 in das Grundbuch der Stadt Luckau Seite 654 aufgenommen. Die genaue Bezeichnung des FLurstücks lautet damit.